Beim Peering schaltet sich eine unbestimmte Anzahl Netzbetreiber zusammen, um Daten austauschen zu können.
Die Zusammenschaltung der Datennetze im Internet erfolgt entweder über eine direkte Verbindung oder einen Internetaustauschknoten und ist vertraglich in einem Peering-Abkommen geregelt. Der Datenaustausch erfolgt bei den gleichrangigen Partnern aufgrund des beiderseitigen Nutzens in der Regel ohne gegenseitige Abrechnung (Peer). Schließen sich unterschiedlich große Netzbetreiber zusammen, kann es zu Zahlungsforderungen kommen, deren Höhe sich nach der übermittelten Datenmenge richtet (Transit oder Paid Peering).
Das für die Verbindung notwendige Routing-Protokoll für Peerings ist typischerweise das Border Gateway Protocol (BGP). Abkommen zwischen zwei Partnern werden als Bilateral Peering zwischen mehreren Parteien als Multilateral Peering bezeichnet. Bilateral Peering kann sowohl beim Private Peering als auch beim Public Peering erfolgen.
Beim Private Peering werden zwei Netzwerkpartner direkt Punkt zu Punkt verbunden – etwa mit einem Netzwerkkabel oder einem Cross Connect in einem Carrier-neutralen Colocation-Rechenzentrum. Beim Public Peering verbinden sich mehrere Netzbetreiber mit einem oder mehreren anderen Carriern über die öffentliche Infrastruktur eines Peering Points (auch Internetaustauschknoten).
Mögliche Gründe für das Peering sind:
- Einsparung von Kosten für Verbindungen, Traffic und Administration,
- erhöhte Leistung (Umgehung möglicher „Flaschenhälse“),
- bessere Latenzzeiten,
- erleichterte Anforderung von Unterstützung in Notfällen,
- Skalierbarkeit und Flexibilität.